Das Bildungs- und Teilhabepaket kann beantragt werden, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
-
Leistungen nach dem SGB II (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)
-
Sozialhilfe nach SGB XII
-
Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
-
Kinderzuschlag oder
-
Wohngeld
Folgende Leistungen können beantragt werden:
-
Kostenübernahme für Klassenfahrten und Tagesausflüge der Schule oder Kita
-
Kostenübernahme für eine Lernförderung
-
Zuschuss zu einer Mitgliedschaft in einem Sportverein/ Musikschule/ Kulturangebot
-
Zuschuss zum Mittagessen in der OGS oder Kita
-
zum 1. Februar 30 €, zum 1. August 70 € Schulausstattungsgeld
-
ggf. Zuschuss für Schülerbeförderungskosten (Schokoticket)
Flyer Bildungs- und Teilhabepaket
|
Seitenanfang
Schulsozialarbeiterin
Kollegium |